Aktuelles
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Entdecken Sie die neue Broschüre 2012 und unsere
Neuigkeiten ! |
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Und auch dieses Jahr waren wir wieder auf der BOOT Düsseldorf. Wir danken für euren Besuch und freuen uns bereits auf 2013 19.01-27.01.2013 Besuchen Sie uns in der Halle (folgt) |
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| Neue Preise 2012 sind eingestellt. | |||
| Neue Törns 2012 sind eingestellt. Flottille führt uns diesmal nach Sardinien und auf die Seychellen (siehe unter TÖRNS) | |||
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Berlin-Manila: Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat eine verbindliche Promillegrenze von 0,5 für Kapitäne, Steuerleute und andere Verantwortliche an Bord eines Schiffes ab 2012 beschlossen. Dies sei ein "Meilenstein für die Sicherheit auf den Weltmeeren" erklärte Peter Ramsauer (CSU) in Berlin. In Deutschland gilt die Promillegrenze von 0,5 bereits seit August 2005.
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr (BMVBS) treten die auf das multiple-choice-Verfahren umgestellten, neuen Fragenkataloge LRC, SRC und Zusatzprüfung wie im Verkehrsblatt veröffentlicht, ab dem 01.04.2011 in Kraft.
Bewerber, die vor dem 01.04.2011 einen Antrag einreichen, können nach den alten Fragenkatalogen geprüft werden.
Es fehlen noch die Durchführungsrichtlinien. Aktuell werden noch die Verfahren zu den neuen Prüfungen erarbeitet:
Wie viel Fragen werden gestellt? In welcher Zeit sind sie zu bearbeiten? Wie viel Prozent müssen richtig sein? Gibt es eine mündliche Prüfung?
Die praktische Prüfung läuft weiter, wie bekannt. Es werden die aktuellen Funk-Verfahren verwendet. Download der Fragenkataloge Der Fragenkatalog zum UBI wird noch überarbeitet.
Kurse für das SRC Funkzeugnis und UBI Funkzeugnis finden Sie unter www.sportbootschule-ziegler.de
Funkpflicht für den Skipper. Die Übergangsregel endete endgültig zum 31.12.2009. Nun muss der Skipper das Funkzeungnis besizen sobald sich ein Funkgerät an Bord befindet.
ZWEITE MITTEILUNG DES VERKEHRSMINISTERIUMS VOM 26. JULI
Betr.: Funkbetriebszeugnis SRC
Bundesverkehrsministerium: Funkbetriebszeugnis des britischen Seglerverbandes
unzureichend – Nachprüfung wahrscheinlich
Skipper, auf deren Sportbooten und Traditionsschiffen eine Funkanlage
installiert ist, und die damit ein Funkzeugnis (SRC) benötigen, sollten in
Deutschland keine Prüfung nach den Regeln des britischen Seglerverbandes RYA
ablegen. Diese „Crash-Kurse“, die mit einer kurzen Theorieprüfung abschließen,
entsprechen nicht den deutschen Anforderungen zur Teilnahme am Funkverkehr auf
See.
Nach Pressemeldungen bieten Segelschulen in einigen Großstädten entsprechende
Eintages-Kurse an, die mit einem kurzen Theorietest erfolgreich abgeschlossen
werden können. Die in Deutschland verbindlich vorgesehene praktische Prüfung
entfällt.
Damit sind die vom britischen Seglerverband ausgestellten Funkscheine in keiner
Weise mit den deutschen SRC (=Short Range Certificate) vergleichbar. In
internationalen Vereinbarungen ist definiert, wie und was für den Erwerb eines
international anerkannten SRC, der zum Teilnahme am Sprechfunkverkehr
berechtigt, zu prüfen ist.
Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums untersucht das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie zur Zeit, inwieweit die Prüfungsinhalte der RYA
von den in Deutschland abgenommenen Prüfungen abweichen. Danach wird festgelegt,
ob und in welchem Umfang sich Inhaber des britischen Funkzeugnisses einer
Nachprüfung unterziehen müssen, um am UKW-Funkbetrieb auf deutschen Schiffen
teilnehmen zu können. Diese Nachprüfung würde für alle deutschen
RYA-Zeugnisinhaber erforderlich sowie für alle Ausländer, die sich länger als
ein Jahr in Deutschland aufhalten.
In der vorliegenden Form kann das RYA-Funkbetriebszeugnis nicht anerkannt
werden. Deutschland liegt damit auf einer Linie mit anderen EU-Staaten.