Aktuelles
Der neue FFP Katalog ist da.... Hausboote...

Entdecken Sie die neue Broschüre 2012 und unsere Neuigkeiten !


Blättern Sie sie ab sofort:


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- Preisliste 2012

 

Und auch dieses Jahr waren wir  wieder auf der BOOT Düsseldorf.

Wir danken für euren Besuch und freuen uns bereits auf 2013

19.01-27.01.2013

Besuchen Sie uns in der Halle   (folgt)

     
Neue Preise 2012 sind eingestellt.   
Neue Törns 2012 sind eingestellt.  Flottille führt uns diesmal nach Sardinien und auf die Seychellen (siehe unter TÖRNS)  
     

Promillegrenze weltweit ab 2012 gesenkt

Berlin-Manila: Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat eine verbindliche Promillegrenze von 0,5 für Kapitäne, Steuerleute und andere Verantwortliche an Bord eines Schiffes ab 2012 beschlossen. Dies sei ein "Meilenstein für die Sicherheit auf den Weltmeeren" erklärte Peter Ramsauer (CSU) in Berlin. In Deutschland gilt die Promillegrenze von 0,5 bereits seit August 2005.

Funk Einführung 2011 verschoben

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr (BMVBS) treten die auf das multiple-choice-Verfahren umgestellten, neuen Fragenkataloge LRC, SRC und Zusatzprüfung wie im Verkehrsblatt veröffentlicht, ab dem 01.04.2011 in Kraft.

Bewerber, die vor dem 01.04.2011 einen Antrag einreichen, können nach den alten Fragenkatalogen geprüft werden.

Es fehlen noch die Durchführungsrichtlinien. Aktuell werden noch die Verfahren zu den neuen Prüfungen erarbeitet:

Wie viel Fragen werden gestellt? In welcher Zeit sind sie zu bearbeiten? Wie viel Prozent müssen richtig sein? Gibt es eine mündliche Prüfung?

Die praktische Prüfung läuft weiter, wie bekannt. Es werden die aktuellen Funk-Verfahren verwendet. Download der Fragenkataloge Der Fragenkatalog zum UBI wird noch überarbeitet.

Kurse für das SRC Funkzeugnis und UBI Funkzeugnis finden Sie unter www.sportbootschule-ziegler.de

Funkpflicht

Funkpflicht für den Skipper. Die  Übergangsregel endete endgültig zum  31.12.2009. Nun muss der Skipper das Funkzeungnis besizen sobald sich ein Funkgerät an Bord befindet.

 

SRC Funkzeugnis nach den Regeln der RYA
 

ZWEITE MITTEILUNG DES VERKEHRSMINISTERIUMS VOM 26. JULI

Betr.: Funkbetriebszeugnis SRC


Bundesverkehrsministerium: Funkbetriebszeugnis des britischen Seglerverbandes unzureichend – Nachprüfung wahrscheinlich


Skipper, auf deren Sportbooten und Traditionsschiffen eine Funkanlage installiert ist, und die damit ein Funkzeugnis (SRC) benötigen, sollten in Deutschland keine Prüfung nach den Regeln des britischen Seglerverbandes RYA ablegen. Diese „Crash-Kurse“, die mit einer kurzen Theorieprüfung abschließen, entsprechen nicht den deutschen Anforderungen zur Teilnahme am Funkverkehr auf See.

Nach Pressemeldungen bieten Segelschulen in einigen Großstädten entsprechende Eintages-Kurse an, die mit einem kurzen Theorietest erfolgreich abgeschlossen werden können. Die in Deutschland verbindlich vorgesehene praktische Prüfung entfällt.

Damit sind die vom britischen Seglerverband ausgestellten Funkscheine in keiner Weise mit den deutschen SRC (=Short Range Certificate) vergleichbar. In internationalen Vereinbarungen ist definiert, wie und was für den Erwerb eines international anerkannten SRC, der zum Teilnahme am Sprechfunkverkehr berechtigt, zu prüfen ist.

Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums untersucht das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zur Zeit, inwieweit die Prüfungsinhalte der RYA von den in Deutschland abgenommenen Prüfungen abweichen. Danach wird festgelegt, ob und in welchem Umfang sich Inhaber des britischen Funkzeugnisses einer Nachprüfung unterziehen müssen, um am UKW-Funkbetrieb auf deutschen Schiffen teilnehmen zu können. Diese Nachprüfung würde für alle deutschen RYA-Zeugnisinhaber erforderlich sowie für alle Ausländer, die sich länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten.

In der vorliegenden Form kann das RYA-Funkbetriebszeugnis nicht anerkannt werden. Deutschland liegt damit auf einer Linie mit anderen EU-Staaten.